Kitas
Übersicht aller Kitas im Zuständigkeitsbereich
Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist eine Berechtigung zur Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes notwendig.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Kindertagesstätte "Eulennest"
Christina Labuzinski
Lindenstraße 12
18276 Glasewitz
Tel.: 038455/ 139961
Diese Kindertagesstätte bietet Platz für Ihr Kind im Alter von 1 bis 6 Jahren.
Kindertagesstätte "Gülzower Dorfspatzen" Gülzow
Träger: Saager & Schmidt GbR
Platz der Jugend 6
18276 Gülzow
Tel.: 03843/ 684562
E-mail:
Homepage: www.guelzower-dorfspatzen.de
Diese Kindertagesstätte bietet Platz für Ihr Kind im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung. (Krippe, Kindergarten)
Öko-Kindertagesstätte "Häschenschule am Mühlenbach"
Träger: Jugend- und Sozialwerk gemeinnützige GmbH
Ansprechpartner: in Vertretung Frau Handke
Waldsiedlung 8
18276 Mühl Rosin
Tel.: 03843/ 8559802
E-Mail:
Diese Kindertagesstätte bietet Platz für Ihr Kind im Alter von 3 Monaten bis zum Schuleintritt.
Kindertagesstätte "Glückskäfer" Sarmstorf
Träger: Institut Lernen und Leben
Ansprechpartner: Frau Behrendt
Dorfstraße 6
18276 Sarmstorf
Tel.: 03843/ 213812
Diese Kindertagesstätte bietet Platz für Ihr Kind im Alter von 3 Monaten bis zum Schuleintritt.
Kindertagesstätte "Waldgeister" der Gemeinde Lohmen
Ansprechpartner: Frau Hafemann
Zum Kösteracker 1
18276 Lohmen
Tel.: 038458/ 20736
E-mail:
Diese Kindertagesstätte bietet Platz für Ihr Kind im Alter von 1 Jahr bis 10/11 Jahre.
Kindertagesstätte "De lütten Landlüüd" Lüssow
Ansprechpartner: Frau Ellen Kaiser
Zum Bahnhof 6 - 7
18276 Lüssow
Tel.: 03843/ 212136
E-mail:
Internet: www.kita-luessow.de
Schulhort Mühl Rosin
Träger: Jugend- und Sozialwerk gemeinnützige GmbH
Ansprechpartner: Frau Werth
Waldsiedlung 8
18276 Mühl Rosin
Tel.: 03843/ 8559801
Dieser Schulhort bietet Platz für Ihr Kind im schulpflichtigen Alter.
Kindertagesstätte Zehna
Träger: Institut Lernen und Leben
Ansprechpartner: Frau Schröder
Dorfstr. 26
18276 Zehna
Tel.: 038458/ 20487
Standorte
Kindertagesstätte "Eulennest"
Christina Labuzinski
Lindenstraße 12
18276 Glasewitz
Tel.: 038455/ 139961
Kindertagesstätte "Gülzower Dorfspatzen" Gülzow
Platz der Jugend 6
18276 Gülzow
Tel.: 03843/ 684562
Öko-Kindertagesstätte "Häschenschule am Mühlenbach" der Gemeinde Mühl Rosin
Ansprechpartner: Frau Cwielag
Waldsiedlung 8
18276 Mühl Rosin
Tel.: 03843/ 8559802
Kindertagesstätte "Glückskäfer" Sarmstorf
Ansprechpartner: Frau Behrendt
Dorfstraße 6
18276 Sarmstorf
Tel.: 03843/ 213812
Kindertagesstätte "Waldgeister" der Gemeinde Lohmen
Ansprechpartner: Frau Hafemann
Zum Kösteracker 1
18276 Lohmen
Tel.: 038458/ 20736
Kindertagesstätte "De lütten Landlüüd" Lüssow
Ansprechpartner: Frau Ellen Kaiser
Zum Bahnhof 6 - 7
18276 Lüssow
Tel.: 03843/ 212136
Schulhort Mühl Rosin
Ansprechpartner: Frau Werth
Waldsiedlung 8
18276 Mühl Rosin
Tel.: 03843/ 8559801
Kindertagesstätte Zehna
Ansprechpartner: Frau Schröder
Dorfstr. 26
18276 Zehna
Tel.: 038458/ 20487
Kita und Hort (Informationen und Angaben)
Alle Antragstellungen für Krippen-, Tagespflege-, Kindergarten- und Hortplätze sind ab dem 01.08.2004 beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt beim Landkreis), in dessen Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, einzureichen. In der von Ihnen gewählten Kindereinrichtung erhalten Sie einen Antrag auf Förderung in der Kindertageseinrichtung.
Folgende Unterlagen von Ihnen, Ihrem Ehepartner bzw. Lebensgefährten werden dazu benötigt:
- eine Arbeitszeitbescheinigung oder ein Ausbildungsnachweis
- eine Bescheinigung von der Agentur für Arbeit
- eventuell ein ärztliches Attest
Wann haben Sie einen Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung?
Sie möchten Ihr Kind in der Krippe, im Kindergarten oder im Hort ganztags (max. 10 Stunden in der Kindertagesstätte, max. 6 Stunden im Hort) betreuen lassen.
Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind für mindestens 4 Stunden täglich berufstätig.
- Sie befinden sich in der Ausbildung.
- Sie sind sozial benachteiligt.
- Es handelt sich um ein behindertes Kind.
Sie wollen Ihr Kind in der Krippe, im Kindergarten oder im Hort teilzeit (max. 6 Stunden in der Kindertagesstätte max. 3 Stunden im Hort) betreuen lassen. Auf Wunsch der Personensorgeberechtigten kann auch die Halbtagsförderung von max. 4 Stunden in der Krippe und im Kindergarten in Anspruch genommen werden.
Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind erwerbssuchend.
- Sie sind sozial benachteiligt.
- Sie sind geringfügig beschäftigt.
- Sie sind erwerbsunfähig.
Die Kindertageseinrichtungen stehen grundsätzlich allen Kindern nach Maßgabe der verfügbaren Plätze offen.
Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Eintritt in die Schule einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Die Förderung kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege erfolgen. Über die Bewilligung von Kindertagespflege entscheidet der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
(§ 3 Kindertagesförderungsgesetz).
Nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch das Jugendamt erhalten Sie einen bestätigten Nachweis für die berechtigte Inanspruchnahme eines öffentlich geförderten Platzes in einer Kindertageseinrichtung auf der Grundlage des Kindertagesförderungsgesetzes. Diesen Nachweis legen Sie bitte beim Träger der Kindereinrichtung vor und dann können Sie einen Betreuungsvertrag abschließen.
Begehren Personensorgeberechtigte für die Betreuung Ihres Kindes eine Tagespflege, müssen Sie auch beim Jugendamt des Landkreises einen Antrag stellen. Die Tagespflegestelle kann durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vermittelt werden. Tagespflege soll auf Wunsch der Personensorgeberechtigten gewährt werden. Bei Inanspruchnahme von Tagespflege haben die Tagespflegeperson und die Personensorgeberechtigten durch einen Betreuungsvertrag die das Wohl des Kindes betreffenden Punkte zu vereinbaren.
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