Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Amt Güstrow-Land ist bemüht, seine Website im Einklang mit § 14 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LBGG M-V) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BITVO M-V) in der jeweils
gültigen Fassung barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.amt-guestrow-land.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderung
Dieser Website ist noch nicht vollständig mit den Anforderungen des LBGG M-V und der BITVO M-V vereinbar.
Nach einer selbstständig durchgeführten Analyse sind nachstehende Vereinbarkeiten bzw. Unvereinbarkeiten aufgeführt.
Momentan werden folgende Funktionen unterstützt:
- Kontraste, Sättigung, Schriftgröße, Skalierung etc. sind über einen Schnellzugriff unten rechts auf jeder Seite anpassbar.
- Schrift/Darstellung anpassbar:
Die Vergrößerung der Seitendarstellung mit den gängigen Browsern (z.B. Firefox, Google
Chrome, Microsoft Edge, Opera und Apple Safari) erfolgt bei Windows mit „STRG“ und „+“
und bei Apple mit „cmd“ und „+“ sowie die Verkleinerung mit „STRG“ und „-“ und bei Apple
mit „cmd“ und „-“.
- Die Inhalte der Website passen sich der Bildschirmgröße des genutzten Gerätes automatisch an.
- logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte
- Slideshows im angemessen Tempo
- Navigation über die Tastatur:
- Tastenkombination „ALT+SHIFT+NUM oder
- über Systemsteuerung oder
- Center für erleichterte Bedienung oder
- Easy-Access-Tasten aktivieren ("Alt" und "K" für Kontakte, "Alt" und "G" für Gemeinden, "Alt" und "B" für
öffentliche Bekanntmachungen sowie "Alt" und "O" für Ortsrecht und Satzungen
- Alternativtext bei Fotos
Ein Alternativtext zur Beschreibung der verwendeten Fotos ist hinterlegt und wird bei Verwendung einer
Vorlese-Software berücksichtigt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- eingebundene Dokumente (pdf.)
Viele PDF-Dateien sind barrierearm oder nicht barrierefrei, da sie aus alten Beständen
stammen oder nicht barrierefrei erstellt wurden. Dokumente, die von Dritten (z.B. anderen
Organisationen, Ministerien, Ämtern u.a.) bereitgestellt werden, liegen teilweise nicht
barrierefrei vor.
- Kartografie innerhalb der Website
Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von
Informationen, welche nicht in Text umgesetzt werden kann.
- redaktionelle Inhalte/ einfache Sprache
Auf Grund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Website
veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf
Fachbegriffe) nicht immer möglich. Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur
besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z.B. Infografiken, Karten) oder
tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.
- Suchfunktion
Die Suchfunktion findet derzeit keine Ergebnisse bei falscher Schreibweise.
- keine Sprachenauswahl
- fehlende Inhalte in Gebärdensprache und leichter Sprache
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 07.01.2021 erstellt und zuletzt am 01.02.2024 überprüft.
Ihre Hinweise und Anregungen
Unser Ziel ist es, Beiträge so zu verfassen, dass sie auch von Besuchenden verstanden werden,
die mit der jeweiligen Thematik nicht oder nur oberflächlich vertraut sind. Gerne nehmen wir Ihre
Hinweise und Anregungen auf.
Nutzen Sie dazu gerne den folgenden E-Mail-Link:
Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der eingehenden Mitteilungen ist das:
Amt Güstrow-Land
Haselstraße 4
18273 Güstrow
Tel.: 03843 69 33 37
Fax: 03843 69 33 32
Durchsetzungsverfahren
Sie sind mit der Bearbeitung Ihres Anliegens nicht zufrieden? Oder Sie haben innerhalb von sechs Wochen keine
Antwort auf Ihr Feedback erhalten? In diesem Fall können Sie bei der Überwachungsstelle des Landes
Mecklenburg-Vorpommern einen Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen
und Maßnahmen stellen.
Die Überwachungsstelle ist zuständig für das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren nach
- § 2 Abs. 1 BITVO M-V.
Sie prüft auf Ihren Antrag hin, ob gegenüber der öffentlichen Stelle weitere Maßnahmen erforderlich sind.
Das Beschwerde- und Durchsetzungsverfahren ist für Sie als Beschwerdeführer kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand.
Nach Eingang der Beschwerde werden folgende Schritte durchgeführt:
- Prüfung, ob tatsächliche Verstöße gegen die Barrierefreiheit festgestellt werden können.
- Die öffentliche Stelle wird aufgefordert, die Mängel in einer bestimmten Frist zu beseitigen. Dafür erhält sie Vorschläge zur Umsetzung.
- Kommt die öffentliche Stelle der Beanstandung nicht nach, hat sie dies gegenüber der Überwachungsstelle zu begründen.
- Alle Beteiligten werden über den Verfahrensstand informiert.
- Abschluss des Durchsetzungsverfahrens durch eine zusammenfassende Abschlussmitteilung an den Beschwerdeführer und Erläuterung der Durchführung.
- In Kenntnis setzen der öffentlichen Stelle und der für sie zuständigen Fach- oder Rechtsaufsichtsbehörde.
Ihre Beschwerde können Sie wie folgt melden. Bitte teilen Sie dafür Ihren Namen, Ihre Anschrift,
Website/mobile Anwendung sowie den Beschwerdegrund mit:
- per digitalem Formular unter: Beschwerdeformular nach § 14 LBGG M-V,
- per E-Mail an:
- per Brief an: Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V
Werderstr. 124
19055 Schwerin
Unabhängig von dem Beschwerdeverfahren kann das Durchsetzungsverfahren auch durch die Überwachungsstelle
für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V selbst auf Basis festgestellter Mängel initiiert werden.
Die Website der Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit öffentlicher Stellen M-V finden Sie unter
www.barrierefreies-web-mv.de.
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