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Kitas

Übersicht aller Kitas im Zuständigkeitsbereich

  • Hort in Lohmen
  • Spielplatz am Hort in Lohmen
  • KiTa Waldgeister in Lohmen

 

Für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung ist eine Berechtigung zur Inanspruchnahme eines bedarfsgerechten Betreuungsplatzes notwendig.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Kindertagesstätte "Eulennest"

Christina Labuzinski

Lindenstraße 12
18276 Glasewitz
Tel.: 038455/ 139961

Diese Kindertagesstätte bietet Platz für Ihr Kind im Alter von 1 bis 6 Jahren.

Kindertagesstätte "Gülzower Dorfspatzen" Gülzow

Träger: Saager & Schmidt GbR

Platz der Jugend 6
18276 Gülzow
Tel.: 03843/ 684562
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Homepage: www.guelzower-dorfspatzen.de

Diese Kindertagesstätte bietet Platz für Ihr Kind im Alter von 1 Jahr bis zur Einschulung. (Krippe, Kindergarten)

Öko-Kindertagesstätte "Häschenschule am Mühlenbach"

Träger: Jugend- und Sozialwerk gemeinnützige GmbH
Ansprechpartner: in Vertretung Frau Handke

Waldsiedlung 8
18276 Mühl Rosin
Tel.: 03843/ 8559802
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Diese Kindertagesstätte bietet Platz für Ihr Kind im Alter von 3 Monaten bis zum Schuleintritt.

   

Kindertagesstätte "Glückskäfer" Sarmstorf

Träger: Institut Lernen und Leben
Ansprechpartner: Frau Behrendt

Dorfstraße 6
18276 Sarmstorf
Tel.: 03843/ 213812

Diese Kindertagesstätte bietet Platz für Ihr Kind im Alter von 3 Monaten bis zum Schuleintritt.

Kindertagesstätte "Waldgeister" der Gemeinde Lohmen

Ansprechpartner: Frau Hafemann

Zum Kösteracker 1
18276 Lohmen
Tel.: 038458/ 20736
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Diese Kindertagesstätte bietet Platz für Ihr Kind im Alter von 1 Jahr bis 10/11 Jahre.

Kindertagesstätte "De lütten Landlüüd" Lüssow

Ansprechpartner: Frau Ellen Kaiser

Zum Bahnhof 6 - 7
18276 Lüssow
Tel.: 03843/ 212136
E-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Internet: www.kita-luessow.de

Schulhort Mühl Rosin

Träger: Jugend- und Sozialwerk gemeinnützige GmbH
Ansprechpartner: Frau Werth

Waldsiedlung 8
18276 Mühl Rosin
Tel.: 03843/ 8559801

Dieser Schulhort bietet Platz für Ihr Kind im schulpflichtigen Alter.

Kindertagesstätte Zehna

Träger: Institut Lernen und Leben
Ansprechpartner: Frau Schröder

Dorfstr. 26
18276 Zehna
Tel.: 038458/ 20487

Standorte

Kita und Hort (Informationen und Angaben)

Alle Antragstellungen für Krippen-, Tagespflege-, Kindergarten- und Hortplätze sind ab dem 01.08.2004 beim örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendamt beim Landkreis), in dessen Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, einzureichen. In der von Ihnen gewählten Kindereinrichtung erhalten Sie einen Antrag auf Förderung in der Kindertageseinrichtung.

Folgende Unterlagen von Ihnen, Ihrem Ehepartner bzw. Lebensgefährten werden dazu benötigt:
- eine Arbeitszeitbescheinigung oder ein Ausbildungsnachweis
- eine Bescheinigung von der Agentur für Arbeit
- eventuell ein ärztliches Attest

Wann haben Sie einen Anspruch auf einen Platz in einer Einrichtung?
Sie möchten Ihr Kind in der Krippe, im Kindergarten oder im Hort ganztags (max. 10 Stunden in der Kindertagesstätte, max. 6 Stunden im Hort) betreuen lassen.

Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind für mindestens 4 Stunden täglich berufstätig.
- Sie befinden sich in der Ausbildung.
- Sie sind sozial benachteiligt.
- Es handelt sich um ein behindertes Kind.

Sie wollen Ihr Kind in der Krippe, im Kindergarten oder im Hort teilzeit (max. 6 Stunden in der Kindertagesstätte max. 3 Stunden im Hort) betreuen lassen. Auf Wunsch der Personensorgeberechtigten kann auch die Halbtagsförderung von max. 4 Stunden in der Krippe und im Kindergarten in Anspruch genommen werden.

Dafür muss eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind erwerbssuchend.
- Sie sind sozial benachteiligt.
- Sie sind geringfügig beschäftigt.
- Sie sind erwerbsunfähig.

Die Kindertageseinrichtungen stehen grundsätzlich allen Kindern nach Maßgabe der verfügbaren Plätze offen.

Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt in Mecklenburg-Vorpommern haben ab Vollendung des dritten Lebensjahres bis zum Eintritt in die Schule einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung. Die Förderung kann bei besonderem Bedarf oder ergänzend auch in Kindertagespflege erfolgen. Über die Bewilligung von Kindertagespflege entscheidet der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe, in dessen Gebiet das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat
(§ 3 Kindertagesförderungsgesetz).

Nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen durch das Jugendamt erhalten Sie einen bestätigten Nachweis für die berechtigte Inanspruchnahme eines öffentlich geförderten Platzes in einer Kindertageseinrichtung auf der Grundlage des Kindertagesförderungsgesetzes. Diesen Nachweis legen Sie bitte beim Träger der Kindereinrichtung vor und dann können Sie einen Betreuungsvertrag abschließen.

Begehren Personensorgeberechtigte für die Betreuung Ihres Kindes eine Tagespflege, müssen Sie auch beim Jugendamt des Landkreises einen Antrag stellen. Die Tagespflegestelle kann durch den örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe vermittelt werden. Tagespflege soll auf Wunsch der Personensorgeberechtigten gewährt werden. Bei Inanspruchnahme von Tagespflege haben die Tagespflegeperson und die Personensorgeberechtigten durch einen Betreuungsvertrag die das Wohl des Kindes betreffenden Punkte zu vereinbaren.

Diese Seite wird bearbeitet von Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., letzte Änderung am 11.07.2023.