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Amtsausschuss

Die Zusammensetzung des Amtsausschusses wird in § 132 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) geregelt. Er besteht aus den BürgermeisterInnen der amtsangehörigen Gemeinden und den weiteren Mitgliedern nach Absatz 2 des § 132. Absatz 2 besagt, dass Gemeinden über 1000 Einwohner weitere Mitglieder in den Amtsausschuss entsenden.
Ihre Zahl beträgt in Gemeinden bis 2000 Einwohnerinnen und Einwohner 1.
Gemäß Absatz 3 werden die weiteren Mitglieder aus der Mitte der Gemeindevertretungen gewählt.

Der Amtsausschuss des Amtes Güstrow-Land besteht derzeit aus 17 Mitgliedern.

Amtsvorsteher und seine Stellvertreter

Gemäß § 137 der KV M-V wählt der Amtsausschuss für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretungen den Amtvorsteher. Der Amtsvorsteher wird für die Dauer seiner Amtszeit zum Ehrenbeamten ernannt.

Der Amtsvorsteher führt den Vorsitz im Amtsausschuss. Er vertritt ihn gegenüber Dritten und leitet die Verwaltung des Amtes ehrenamtlich.

Seit dem 31.07.2019 ist Herr Dr. Ulrich Blau Amtsvorsteher.

Seine Stellvertreter sind:
1. Stellvertreter: Herr Fred Lange
2. Stellvertreterin: Frau Rita Burchard

Ausschüsse des Amtsausschusses

Der Amtsausschuss hat folgende Ausschüsse gebildet.

Haupt- und Finanzausschuss
Der Haupt- und Finanzausschuss koordiniert die Ausschussarbeit und bereitet die Sitzungen des Amtsausschusses vor.
Zu seinem Aufgabengebiet gehört das Finanz- und Haushaltwesen. 
Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus fünf Amtsausschussmitgliedern. Den Vorsitz hat der Amtsvorsteher Herr Dr. Ulrich Blau inne.

Die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sind nicht öffentlich.

Wirtschaftsförderungs-, Tourismus-, Kultur- und Umweltausschuss
Der Wirtschaftsförderungs-, Tourismus-, Kultur- und Umweltausschuss ist beratend tätig.
Zu seinen Aufgaben gehören gemeindeübergreifende Entwicklungen und Vorhaben.
Der Wirtschaftsförderungs,- Tourismus-, Kultur- und Umweltausschuss besteht aus sechs Amtsausschussmitgliedern. Den Vorsitz hat das Amtsausschussmitglied Herr Bernd Dikau, Bürgermeister der Gemeinde Lohmen, inne.

Die Sitzungen des Wirtschaftsförderungs-, Tourismus-, Kultur- und Umweltausschusses sind nicht öffentlich.

Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist nach § 136 (3) KV M-V ein Pflichtausschuss und muss vom Amtsausschuss gebildet werden. Er prüft die Haushaltswirtschaft des Amtes und der amtsangehörigen Gemeinden, da diese es ihm übertragen haben. Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus vier Amtsausschussmitgliedern und zwei sachkundigen Einwohnern. Den Vorsitz hat das Amtsausschussmitglied Frau Marita Breitenfeldt, Bürgermeisterin der Gemeinde Sarmstorf, inne.

Die Sitzungen des Rechnungsprüfungsausschusses sind nicht öffentlich.

Schulausschuss für die Regionale Schule mit Grundschule Zehna und Grundschulteil Mühl Rosin
als beschließender Unterausschuss des Amtsausschusses
Das Aufgabengebiet des Ausschusses umfasst die Betreuung und Entscheidungen der Regionalen Schule mit Grundschule Zehna und Grundschulteil Mühl Rosin.
Der Schulausschuss besteht aus den sieben BürgermeisterInnen der beschulenden Gemeinden Gülzow-Prüzen, Gutow, Klein Upahl, Lohmen, Mühl Rosin, Reimershagen und Zehna. Den Vorsitz hat das Amtsausschussmitglied Herr Fred Lange, Bürgermeister der Gemeinde Zehna, inne.

Die Sitzungen des Schulausschusses für die Regionale Schule mit Grundschule Zehna und Grundschulteil Mühl Rosin sind nicht öffentlich.

Schulausschuss für die Grundschule Lüssow als beschließender Unterausschuss des Amtsausschusses
Das Aufgabengebiet des Ausschusses umfasst die Betreuung und Entscheidungen der Grundschule Lüssow.
Der Schulausschuss besteht aus den fünf BürgermeisterInnen der beschulenden Gemeinden Groß Schwiesow, Kuhs, Lüssow, Mistorf und Sarmstorf.
Den Vorsitz hat das Amtsausschussmitglied Herr Wilfried Zander, Bürgermeister der Gemeinde Lüssow, inne.

Die Sitzungen des Schulausschusses für die Grundschule Lüssow sind nicht öffentlich.

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